Bestattungswesen


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Ruhegarten Friedhof Spaden


Bestattungswesen

Die Gemeinde Schiffdorf unterhält kommunale Friedhöfe in den Ortschaften Geestenseth, Laven, Sellstedt, Spaden, Wehdel mit dem Ortsteil Altluneberg und in Wehden. Die Friedhöfe in den Ortschaften Schiffdorf und Bramel werden von den Kirchengemeinden verwaltet.

Auf allen von der Gemeinde Schiffdorf unterhaltenen Friedhöfen können Erd- sowie auch Urnenbestattungen vorgenommen werden. Außerdem sind dort auch Beisetzungen in Rasengräbern (auch anonym) möglich. Bei einem Sterbefall wenden Sie sich bitte an einen Bestatter. In der Friedhofssatzung der Gemeinde Schiffdorf finden sich Regelungen über die Nutzung der Friedhöfe. In der Gebührensatzung für die gemeindlichen Friedhöfe werden die Gebühren für die Benutzung der Friedhöfe genannt.

Bei Fragen, die das Aufstellen von Grabsteinen, Verlegung von Grabplatten und Einfassungen betreffen, steht Ihnen ein Steinmetz oder die Friedhofsverwaltung zur Seite.

Wenn Sie Fragen zur Verlängerung, Rückgabe und Umschreibung des Nutzungsrechtes an Grabstätten haben, rufen Sie uns gerne an.

Friedhofssatzung

Friedhofsgebührensatzung

TA-Grabmal

Abrufbare Formulare:

Information zur Aufstellung von Grabmalen

Grabmalantrag

Sicherheitsrelevante Daten

Abnahmebescheinigung

Grabmalantrag - Rasenplatte