Ratenzahlung & Stundung


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Ratenzahlung und Stundung

Sollte es Ihnen nicht möglich sein, eine Forderung zum Fälligkeitstag vollständig zu zahlen, können Sie einen Antrag auf Ratenzahlung bzw. Stundung bei der Gemeinde Schiffdorf stellen.

Der Antrag ist grundsätzlich in Schriftform einzureichen und sollte hier auf auf jeden Fall vor Fälligkeit der Forderung eingehen.

Für einen Stundungsantrag werden folgende Unterlagen benötigt:

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  • Aufstellung aller Einnahmen einschließlich Nachweise (Verdienstbescheinigungen usw.)
  • Aufstellung aller Ausgaben einschließlich Nachweise (z. B. Zins- und Tilgungsbelastung und Nebenkostenaufstellung)
  • eine Bescheinigung Ihrer Bank, dass Ihr Kreditrahmen ausgeschöpft ist bzw. eine Finanzierung der Bank nicht möglich ist.


Da Ratenzahlungen und Stundungen in der Regel zinspflichtig sind, teilt Ihnen die Gemeindekasse die Höhe der Zinsen mit, die Sie zahlen müssen.

Wenn Ihrem Antrag auf Ratenzahlung entsprochen wurde, sind diese Teilbeträge inklusive Zinsen zu den vereinbarten Terminen zu entrichten.

Sofern Sie der Gemeinde Schiffdorf ein SEPA-Lastschriftmandat erteilt haben, werden die fälligen Beträge zu den jeweiligen Terminen von Ihrem Girokonto eingezogen.

Wird die Forderung bereits durch die Vollstreckungsstelle der Gemeinde Schiffdorf bearbeitet, müssen Sie Ihren Antrag auf Ratenzahlung unmittelbar an die Vollstreckungsstelle richten.