
Kommunalwahlen am 13. September 2026
Die aktuelle Wahlperiode für die Mitglieder des Rates und der Ortsräte endet zum 31. Oktober 2026. Für die folgende Wahlperiode vom 01. November 2026 bis 31. Oktober 2031 sind somit Neuwahlen erforderlich.
Der Rat der Gemeinde Schiffdorf hat in seiner Sitzung am 11.12.2025 festgelegt, dass die Direktwahl des Bürgermeisters/ der Bürgermeisterin der Gemeinde Schiffdorf ebenfalls an diesem Tag stattfinden soll. Sofern hierbei bei mehreren Bewerber/innen keiner mehr als die Hälfte der gültigen Stimmen erhalten hat, ist eine Stichwahl erforderlich. Dieser Termin ist für den 27.09.2026 festgelegt. Die Amtszeit des Bürgermeisters/ der Bürgermeisterin beträgt 8 Jahre.
Die Niedersächsische Landesregierung hat als Wahltermin den 13. September 2026 festgelegt. Die Bekanntmachung über die Verordnung zur Bestimmung des Wahltages finden Sie im GVBl. Nr. 36 vom 27.05.2025
Wahlberechtigung
Wahlberechtigt sind Deutsche oder Staatsangehörige eines anderen Mitgliedstaates der Europäischen Union, wenn sie am Wahltag 16 Jahre alt sind und
seit mindestens drei Monaten im jeweiligen Wahlgebiet, in dem sie wählen wollen, ihren Wohnsitz haben (z. B. im Landkreis für die Wahl des Kreistags, in der Gemeinde Schiffdorf für die Wahl des Rates,)
nicht aufgrund einer Gerichtsentscheidung vom Wahlrecht ausgeschlossen sind sowie
im Wählerverzeichnis der Gemeinde Schiffdorf eingetragen sind oder einen Wahlschein haben.
In das Wählerverzeichnis werden alle Personen automatisch eingetragen, wenn am Stichtag 02.08.2026 die Voraussetzungen erfüllt sind.
Zuzug bis 13.06.2026
Zuzug bis zum 13.06.2026 in das Gemeindegebiet: Sie werden automatisch in das Wählerverzeichnis eingetragen und wahlberechtigt für die Bürgermeisterwahl, die Wahl des Rates der Gemeinde Schiffdorf, der Ortsräte und die Kreiswahl.
Zuzug oder Umzug ab 14.06. bis 02.08.2026
Außerhalb des Landkreises Cuxhaven: Sie sind für die Kommunalwahl nicht wahlberechtigt.
Innerhalb des Landkreises Cuxhaven: Wenn Sie bis 13.06.2026 bereits im Landkreis gemeldet sind, sind Sie wahlberechtigt.
Innerhalb der Gemeinde Schiffdorf: Sie werden automatisch in das Wählerverzeichnis aufgenommen und sind wahlberechtigt.
Zuzug oder Umzug ab 03.08.2026
Innerhalb des Landkreises Cuxhaven ab 03.08. bis 28.08.2026: Sie können auf Antrag in das Wählerverzeichnis der Zuzugsgemeinde eingetragen werden.
Innerhalb der Gemeinde: Das Wählverzeichnis wird nicht geändert. Die Wahlberechtigung bleibt für den bisherigen Wahlbezirk bestehen.
Die Mustervordrucke und Formblätter nach den Vorgaben der Niedersächsischen Kommunalwahlordnung (NKWO) zur Aufstellung und Einreichung der Wahlvorschläge liegen im Rathaus Schiffdorf, Brameler Straße 13, 27619 Schiffdorf in Zimmer 21 zur Ausgabe bereit.
Nähere Informationen über die Kommunalwahlen in Niedersachsen gibt es auf der Seite der Niedersächsischen Landeswahlleitung.