Lärmaktionsplanung


Gewerbegebiet Spaden

Lärmaktionsplanung

Mit Beschluss des Gemeinderates vom 26.02.2019 wurde der Lärmaktionsplan vom 16.12.2014 fortgeschrieben. Wie bereits zuvor wurden nur jene Hauptstraßen (Bundesfernstraßen, Landesstraßen und sonstige grenzüberschreitende Straßen) betrachtet, die ein Verkehrsaufkommen von mehr als 3 Mio. Kfz pro Jahr aufweisen. Für das Gebiet der Gemeinde Schiffdorf gehören demnach hierzu die BAB 27 mit rd. 46.000 Kfz/ Tag. Die L120 (6.300 Kfz/Tag) nördlich der Ortschaft Wehden berührt nur teilweise das Gemeindegebiet und hat keine Auswirkungen auf die Lärmbelastung (> 3 Mio. Kfz/a).

Im Rahmen der Umgebungslärmrichtlinie sind auch Haupteisenbahnstrecken mit einem jährlichen Verkehrsaufkommen von über 30.000 Zügen pro Jahr zu berücksichtigen. Diese Verkehrsmenge wird auf der Eisenbahnstrecke der EVB in Schiffdorf nicht erreicht. Von Fluglärm - entsprechend den Vorgaben der ULR - ist Schiffdorf nicht betroffen.

Nachfolgend können die bisher erstellten Lärmaktionspläne (1. bis 3. Stufe) eingesehen werden.