
Kindertagesstätten
Für die Jüngsten unserer Gemeinde
Die Gemeinde Schiffdorf bietet ein flächendeckendes Betreuungsangebot für Kinder.
Ab Vollendung des 1. Lebensjahres bis zum Ende des Grundschulbesuchs werden Kinder in unseren Kindertagesstätten kompetent und liebevoll betreut. Unsere Öffnungszeiten ermöglichen es, Familie und Beruf zu vereinbaren.
Auskünfte zu den einzelnen Angeboten erhalten Sie in unseren Kindertagesstätten sowie im Rathaus der Gemeinde Schiffdorf.
Die Gemeinde Schiffdorf nutzt zur Anmeldung der Mittagsverpflegung das Online-System "mampf" (Link zur Anmeldung). Eltern können auf diese Weise flexibel entscheiden, an welchem Tag ihr Kind die Mittagsverpflegung nutzt.
Im Falle nicht ausreichender Platzkapazitäten in einer Einrichtung oder Ortschaft, werden die Betreuungsplätze nach sozialen Kriterien vergeben.
Benutzungs- und Entgeltordnung ab 01.04.2022
Soziale Staffelung der Entgelte ab 01.01.2023
Beschwerdeverfahren in den Kindertagesstätten
Anmeldeformulare oder Anträge auf Gewährung von Zuschüssen erhalten Sie untenstehend oder im Rathaus.
Antragsformulare der Gemeinde Schiffdorf
Anmeldung Krippe und Kindertagesstätte
Anmeldung Hort
Bescheinigung Erwerbstätigkeit
Abmeldung
Antragsformulare weiterer Behörden
Zuschussantrag auf Bildung und Teilhabe (Mittagsverpflegung)
Zuschussantrag für Kita-Gebühren + Anlagen
Antrag auf Elterngeld
Antrag auf Kindergeld + Anlage
Antrag auf Kindergeldzuschlag
Sie haben Interesse in einer unserer Kindertagesstätten tätig zu werden?
Sie können sich gerne initiativ bei uns bewerben oder auf die aktuell ausgeschriebenen Stellenangebote.
In unseren Kindertagesstätten wird die Qualifizierung von Kita-Fachkräften im Rahmen des Projekts "Integrative Erziehung und Bildung in Tageseinrichtungen für Kinder im Kontext inklusiver Bildungsprozesse - Nach dem Curriculum zur heilpädagogischen Zusatzqualifizierung des Niedersächsischen Kultusministeriums" mit Mitteln des Europäischen Sozialfonds (Januar 2022 bis März 2023) gefördert.
Inklusiv arbeitende Kindertageseinrichtungen benötigen entsprechend qualifizierte Fachkräfte. Mit dem Besuch der berufsbegleitenden Qualifizierung erwerben sozialpädagogische Fachkräfte eine heilpädagogische Zusatzqualifikation und können als heilpädagogische Fachkräfte in Integrationsgruppen eingesetzt werden. Der Lehrgang ist vom Niedersächsischen Kultusministerium anerkannt und Grundlage für die erweiterte Betriebserlaubnis und Einrichtung einer integrativen Gruppe in Kindertageseinrichtungen. Die Vielfalt der Gesellschaft bildet sich in Kindertageseinrichtungen ab. Alle Kinder, ob mit oder ohne Beeinträchtigung, sollen gemeinsam und doch individuell in ihrer Entwicklung gestärkt und gefördert werden. Diese gemeinsame Erziehung und Bildung aller Kinder gehört zum Bildungsauftrag des Elementarbereichs. Um diesem Bildungsauftrag erfolgreich nachzukommen, bedarf es fundierter Kenntnisse und Fähigkeiten der Fachkräfte im Bereich der Inklusion und Heilpädagogik.
