Mahnung & Vollstreckung


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Mahnung

Sollten Sie es versäumt haben, eine Forderung zu begleichen, werden Sie automatisiert durch eine Mahnung auf die offene fällige Forderung hingewiesen. Handelt es sich um eine öffentlich-rechtliche Forderung werden Mahngebühren und Säumniszuschläge erhoben.

Wurde Ihnen eine Mahnung zugeschickt, obwohl Sie gezahlt haben, überprüfen Sie bitte erst die Angaben im Verwendungszweck Ihrer Überweisung. Um die korrekte Verbuchung Ihrer Zahlung sicher zu stellen, ist die Angabe des in der Rechnung bzw. im Bescheid mitgeteilten Kassenzeichens zwingend erforderlich.

Es kann auch sein, dass sich Ihre Überweisung und die Mahnung überschnitten haben. Das Datum, bis zu dem Zahlungseingänge berücksichtigt wurden, ist in der Mahnung angegeben. Da bei der Mahnung bereits eine gesetzliche Schonfrist vergangen ist, sind eventuell Säumniszuschläge zu bezahlen.

Haben Sie sich schon einmal über eine Mahnung geärgert? Für wiederkehrende Forderungen (z. B. Kindergartenbeiträge und Grundbesitzabgaben) können Sie der Gemeindekasse Schiffdorf ein SEPA-Lastschriftmandat erteilen. Die Gemeindekasse bucht die Beträge dann rechtzeitig zum Fälligkeitstermin von Ihrem Konto ab. Weitere Informationen zum SEPA-Lastschriftmandat finden sie hier.

Vollstreckung

Sofern eine Forderung auch nach einer Mahnung nicht gezahlt wird, sind wir gezwungen, diese Forderung durch geeignete Vollstreckungsmaßnahmen beizutreiben. Hierzu zählen zum Beispiel die Pfändung

  • beweglicher Sachen einschließlich Kraftfahrzeuge,
  • von Einkommen beim Arbeitgeber,
  • von Zahlungsansprüchen aus Konten bei Geldinstituten sowie von
  • anderen verwertbaren Rechten.

Für die Vollstreckung hat die oder der Zahlungspflichtige Pfändungsgebühren und sonstige Kosten der Vollstreckung zu entrichten, die ohne gesonderten Bescheid zwangsweise beigetrieben werden können.

Zur Abwehr der Pfändung oder Vollstreckung werden Zahlungen entgegengenommen.

Vollstreckungsmaßnahmen in den Grundbesitz (Zwangsversteigerung, Zwangssicherungshypothek, Zwangsverwaltung) werden auf Antrag der Gemeindekasse durch das für das Grundstück zuständige Vollstreckungsgericht (Amtsgericht Geestland) durchgeführt. Auskünfte über Zwangsversteigerungstermine erhalten sie dort.

Die Gemeindekasse vollstreckt nicht nur Forderungen der Gemeinde Schiffdorf, sondern auch diejenigen einiger anderer Behörden (zum Beispiel andere Städte und Gemeinden, den Rundfunkanstalten, Kammern, Innungen und Betriebskrankenkassen).

Wie kann ich eine Vollstreckungsforderung bezahlen?
Bitte überweisen Sie die Forderung nur unter Angabe des Zeichens, welches in der Zahlungsaufforderung angegeben wurde, auf eines der folgenden Konten der Gemeindekasse Schiffdorf:

Volksbank im Elbe-Weser-Dreieck eG IBAN: DE78 2926 5747 8558 0007 00 BIC: GENODEF1BEV
Weser-Elbe Sparkasse IBAN: DE03 2925 0150 0100 1101 26 BIC: BRLADE21BRK
Volksbank Geeste-Nord eG IBAN: DE13 29262722 0200 0156 00 BIC: GENODEF1BRV

Eine kurze Nachricht an die Vollstreckungsstelle (Tel. 04706 181-243 oder -224 oder per E-Mail an riedel@schiffdorf.de) ist zudem hilfreich, um Vollstreckungsmaßnahmen zu vermeiden.

Außerdem kann zu den Sprechzeiten die Forderung im Rathaus der Gemeinde Schiffdorf bar bezahlt werden.