
Wahlhelfer/innen gesucht
Für die ordnungsgemäße Durchführung der Wahlen benötigen wir Ihre Unterstützung als Wahlhelfer/-in.
Die Durchführung einer Wahl ist im erheblichen Maße von der Mithilfe durch Bürgerinnen und Bürger in den Wahllokalen abhängig. Das Wahlamt ist ein Ehrenamt.
Zu den Aufgaben der Wahlvorstände gehören u. a. die Ausgabe der Stimmzettel, die Kontrolle des Wählerverzeichnisses sowie das Auszählen der Stimmen und das Feststellen des Wahlergebnisses im Wahlbezirk.
Als ehrenamtlicher Wahlhelfer/Wahlhelferin müssen Sie für die jeweilige Wahl wahlberechtigt sein. Das bedeutet:
- am Wahltag mindestens 18 Jahre alt (bei Kommunalwahlen bereits mit Vollendung des 16. Lebensjahres) sein,
- die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen,
- seit mindestens 3 Monaten in Deutschland (bzw. in Niedersachsen für die Landtagswahl) wohnen und
- nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen sein.
Dann können Sie Wahlhelferin oder Wahlhelfer werden. Bei den Kommunalwahlen sind neben deutschen Staatsangehörigen auch Staatsangehörige eines anderen Mitgliedstaates der Europäischen Union wahlberechtigt und können somit auch als Wahlhelfer oder Wahlhelferin tätig sein.
Sie möchten als Wahlhelferin oder Wahlhelfer in einem der 12 Wahlvorstände der Gemeinde Schiffdorf tätig sein und damit bei der direkten Bildung der Demokratie und der ordnungsgemäßen Durchführung von Wahlen mitwirken? Dann haben Sie hier die Möglichkeit, über das untenstehende Formular ihre Daten an das Wahlamt zu übermitteln.
Ich möchte als Wahlhelfer/in mitwirken
Sie können sich alternativ auch per E-Mail unter wahl@schiffdorf.de oder telefonisch unter 04706 181-285 melden. Hierzu benötigen wir von Ihnen die folgenden Angaben:
- Vorname, Nachname
- Straße und Hausnummer
- PLZ und Wohnort
- E-Mail Adresse
- Telefon
- Alter (freiwillige Angabe)
- Beruf (freiwillige Angabe)
Wir freuen uns auf Ihre tatkräftige Unterstützung.