Kommunale Wärmeplanung

Kommunale Wärmeplanung

Beispielhafte Wärmebedarfskarte in Ampelfarben, AI-generiert
Beispielhafte KI-generierte Wärmebedarfskarte (Gemeinde Schiffdorf)


Wärme- und Kälteerzeugung machen mehr als die Hälfte des gesamten Energieverbrauchs Deutschlands aus. Nur rund 15 % dieser Energie werden durchschnittlich treibhausgasneutral erzeugt. Eine sogenannte Wärmewende ist für effektiven Klimaschutz daher unvermeidlich: Bundesweit sollen bis 2045 (in Niedersachsen sogar schon bis 2040) alle Heizungen treibhausgasneutral sein.

Wärme wird überwiegend direkt vor Ort erzeugt (eben über die Heizungsanlage in jedem Wohnhaus). Um für jedes Gebäude den wirtschaftlich sinnvollsten Weg hin zu einer treibhausgasneutralen Wärmeversorgung zu gestalten, müssen Kommunen nun Strategien entwickeln; die sogenannte Kommunale Wärmeplanung (KWP). Ohne überzeugende Strategien für eine Transformation des Wärmesektors wird keine Kommune das Ziel der Treibhausgasneutralität erreichen. Daher soll bis spätestens Juni 2028 in allen Kommunen eine Wärmeplanung erfolgt sein.

Dazu werden Verbraucher von Wärme (damit also so gut wie jedes einzelne Gebäude) und Erzeuger ebenso erfasst wie Potenziale zur effizienteren Wärmenutzung, ‑gewinnung und ‑verteilung. Aktuell ist die Gemeinde Schiffdorf im Verbund mit den anderen drei Südkreiskommunen (Beverstedt, Loxstedt und Hagen im Bremischen) dabei, ein Unternehmen zu finden und zu beauftragen, die aufwändigen Entwürfe für den Wärmeplan zu erarbeiten. Diese sollen u. a. potenziell geeignete Gebiete für eine Wärmeversorgung identifizieren, aber auch Gebiete klar benennen, in denen es (aus wirtschaftlichen Gründen) absehbar zu keinem künftigen Versorgungsnetz kommen wird. Die erarbeiteten Pläne werden anschließend datenschutzkonform veröffentlicht.

Erst im nächsten Schritt, bei der Umsetzung der Planung, wird im Gemeinderat die Entscheidung getroffen, ob in den geeigneten Gebieten tatsächlich neue Wärmeversorgungsnetze entstehen sollen.

Kurz: Die kommunale Wärmeplanung schafft Planungssicherheit für alle Beteiligten und erleichtert somit langfristige Investitionsentscheidungen sowohl der Einwohnerinnen und Einwohner als aber auch der Kommune mit Blick auf eine künftige treibhausgasneutrale Wärmeversorgung.



Nach dem Gebäudeenergiegesetz (GEG) muss bereits seit dem 01. Januar 2024 jede Heizung in einem Neubau innerhalb eines ausgewiesenen Neubaugebietes zu 65 % mit erneuerbaren Energien betrieben werden können. Auch bestehende Heizungsanlagen müssen ab einem bestimmten Alter oder bei einer Havarie (sprich, wenn sie nicht reparierbar kaputt sind) ausgetauscht werden. In dieser Grafik können Sie nachschauen, welche Gegebenheiten auf Ihre Situation in der Gemeinde Schiffdorf zutreffen: 

Als Baumdiagramm visualisierte Anforderungen des Gebäudeenergiegesetzes



Welche Heizungsarten stehen zur Verfügung?

Wenn Sie jetzt vor der Entscheidung stehen, eine neue Heizung einzubauen, sollten Sie nicht vorschnell auf eine bewährte Gas- oder Ölheizung zurückgreifen. Die Preise für fossile Brennstoffe werden durch die CO2‑Steuer in den kommenden Jahren stetig teurer werden. Da eine Heizung bis zu 20 Jahre in Betrieb bleibt, können daraus Langzeitkosten entstehen, die bei einer Investitionsentscheidung heute nicht vorhersehbar sein können. Da ohnehin bis 2045 bzw. 2040 die Heizung mit 100% erneuerbarer Energie betrieben werden soll (also in weniger als 20 Jahren), ist es ratsamer, bereits jetzt über die Umstellung des Systems nachzudenken. Für den Austausch von Heizungsanlagen, die mit Öl oder Gas funktionieren, gibt es zudem attraktive Fördermöglichkeiten (bis zu maximal 70 % sind möglich!). Details erhalten Sie von einem Energieberater Ihrer Wahl oder ggf. auch vom Heizungstechnikunternehmen Ihres Vertrauens.

Nachfolgend finden Sie klimafreundliche Heizungsarten aufgelistet sowie eine kurze Einschätzung dazu:

  • Biogas: Gasbasierte Heizungen können künftig auch mit Biogas betrieben werden. Hochgerechnet kann auf den Feldern jedoch niemals so viel Mais (beispielsweise) angebaut werden, dass ein Großteil der Bevölkerung mit Biogas versorgt werden könnte. Einige Energieversorger sehen zwar unter anderem vor, ihre Gasnetze künftig mit Biogas betreiben zu wollen, aber wie und wann genau, ist – Stand heute – schwierig abzuschätzen. Sollte die Transformation nicht im Zeitplan erfolgen, ist weiterhin der Betreiber der Heizung, also der jeweilige Hauseigentümer, in der Pflicht, rechtzeitig auf eine treibhausgasneutrale Wärmeversorgung umzustellen.
  • Holzpellets: Die Umstellung von einer gas- oder ölbasierten Heizung auf eine Pelletheizung ist technisch betrachtet verhältnismäßig einfach. Stammen die Pellets zudem aus nachhaltigen Quellen, wie zum Beispiel der Restverwertung von alten Paletten, kann (abgesehen von erhöhten Feinstaubbelastungen!) kein Nachteil genannt werden. Es ist jedoch nicht immer klar ersichtlich, woher das Holz der Pellets stammt. Auch sollte bedacht werden, dass, obwohl Holz ein theoretisch nachwachsender Rohstoff ist, junge Bäume niemals so viel CO2 aus der Luft filtern können wie große Bäume – und für effektiven Klimaschutz sind unsere weltweiten Wälder elementar. Bedingt durch den Klimawandel, Brände und die Abholzung im Allgemeinen sowie dadurch, dass Holz immer gefragter wird, ist eine stetige Preissteigerung abzusehen.
  • Fern- oder Nahwärmenetz: Wenn Ihr Haus an ein Wärmenetz angeschlossen ist, brauchen Sie sich nicht um die Umstellung auf erneuerbare Energien kümmern. Hierfür muss der Betreiber sorgen. Die Kommunale Wärmeplanung könnte durch die Identifizierung geeigneter Quartiere sogar einen (Aus-)Bau solcher Wärmenetze anstoßen. Gerade in verdichteten Räumen, also Bereiche, in denen viele Menschen auf vergleichsweise wenigen Quadratkilometern Fläche wohnen, sind Wärmenetze optimal darstellbar.
  • Solarthermie: Solarthermie auf dem eigenen Dach eignet sich insbesondere für die Bereitstellung von Warmwasser in den Sommermonaten und ist daher eher als Zusatzheizung zu verstehen. Dafür sind die Module zuverlässig, robust und vergleichsweise günstig.
  • Stromdirektheizung: Die Stromdirektheizung ist eine praktische Ergänzung für gut gedämmte Häuser. Sie ist schnell und einfach zu installieren, ist aber viel ineffizienter als eine Wärmepumpe, das heißt, sie verbraucht deutlich mehr Strom, um einzelne Zimmer zu erwärmen.
  • Wärmepumpe: Wärmepumpen sind unschlagbar effizient, da sie aus 1 kWh Strom bis zu 4 kWh Wärme erzeugen können. Sie funktionieren quasi wie ein „umgekehrter Kühlschrank“ (und sind auch nicht lauter): Sie erwärmen zum Beispiel die Umgebungsluft und führen diese in die Heizungsrohre. Entgegen der weitläufigen Meinung können moderne Pumpen unter Umständen selbst weniger gut gedämmte Häuser wärmen. Manchmal kann es reichen, die Heizkörper im Haus auszutauschen, eine Fußbodenheizung ist nicht zwingend erforderlich.
  • Wasserstoff: Wasserstoff (H2) ist für die Wärmewende ein unabdingbares Puzzleteil. Gasheizungen, die „H2-ready“ sind, werden jedoch weit teurer im Betrieb sein als zum Beispiel eine Wärmepumpe, da insgesamt deutlich mehr Energie für die Wärmeerzeugung aufgewandt werden muss. Wasserstoff wird darüber hinaus dringend für die Transformation der Industrie benötigt werden. Außerdem kann eine H2-ready-Heizung mit Gasnetzanschluss theoretisch nur dann mit Wasserstoff beliefert werden, wenn alle ebenfalls am gleichen Netz angeschlossenen Gasheizungen diesen Standard besitzen.

Jede dieser Heizungsarten hat ihre Vor- und Nachteile, einige mehr, andere weniger. Letztendlich gibt es nicht die eine Lösung, wie unsere Wärmeversorgung von morgen funktionieren wird. Es wird eine Vielfalt unterschiedlicher Technologien sein, die zur Anwendung kommen. Natürlich lassen sich diese Heizungsarten auch miteinander kombinieren. Dann wird dann von einer sogenannten Hybrid-Heizung gesprochen. Die Förderzuschüsse gelten ab einer Gesamtnutzung von 65 % erneuerbaren Energien auch hier. Welche Variante für Ihr Haus am ratsamsten ist, lässt sich am besten mit einem unabhängigen Energieberater in einem Vor-Ort-Gespräch klären.