Führerscheinumtausch


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Information zur Umtauschpflicht bei Führerscheinen

Die EU hat beschlossen, dass ein Führerschein nur noch 15 Jahre gültig ist. Das betrifft nicht die Fahrerlaubnis, sondern lediglich das Dokument. Da viele Führerscheine schon viel älter sind, ist der Termin zur Umtauschpflicht gestaffelt.

Bis zum 19. Januar 2023 können nur die Einwohnerinnen und Einwohner der Geburtsjahrgänge 1953 bis 1964 Termine bei der Gemeinde Schiffdorf vereinbaren. Anschließend werden nach und nach die weiteren Geburtsjahrgänge freigeschaltet.

Für den Termin sind folgende Dinge mitzubringen:

- ein aktuelles biometrisches Lichtbild (nicht älter als 1 Jahr)

- der derzeitige Führerschein

- ein Ausweisdokument


Der neu ausgestellte Führerschein wird - unabhängig von der zugrundeliegenden Fahrerlaubnis - auf 15 Jahre befristet. Diese Regelung dient insbesondere der Aktualisierung von Namen sowie des Lichtbildes. Die Verwaltungskosten für den Umtausch eines Führerscheins belaufen sich auf 30,40 €. Die neu erstellte Führerscheinkarte wird von der Bundesdruckerei direkt an die Antragstellerin oder an den Antragsteller nach Hause versandt.

Für die Personen, welche den Antrag nicht im Rathaus der Gemeinde Schiffdorf, sondern bei der Führerscheinstelle des Landkreis Cuxhaven stellen möchten, gibt es die Möglichkeit online einen Termin über den Link www.terminland.de/landkreis-cuxhaven-FS zu vereinbaren. Eine telefonische Terminvereinbarung ist beim Landkreis Cuxhaven unter der Telefonnummer 04721 66-2066 möglich.

Zeitplan des Umtausches:

Wurde der Führerschein vor 1999 ausgestellt, richtet sich der Termin zum Umtausch nach Ihrem Geburtsjahr.

Geburtsjahr des Fahrerlaubnisinhabers

Tag, bis zu dem der Führerschein umgetauscht sein muss

vor 1953

19.01.2033

1953 - 1958

19.01.2022

1959 - 1964

19.01.2023

1965 - 1970

19.01.2024

1971 oder später

19.01.2025

Fahrerlaubnis 1999 und später - Tausch nach Ausstellungsdatum

Für alle, deren Führerschein ab 01. Januar 1999 oder später worden ausgestellt sind, richtet sich der Zeitpunkt für die Umtauschpflicht nach dem Ausstellungsdatum des Führerscheins, unabhängig vom Alter.

Ausstellungsjahr

Tag, bis zu dem der Führerschein umgetauscht sein muss

1999 - 2001

19.01.2026

2002 - 2004

19.01.2027

2005 - 2007

19.01.2028

2008

19.01.2029

2009

19.01.2030

2010

19.01.2031

2011

19.01.2032

2012 - 18.01.2013

19.01.2033

Nach Ablauf der o. g. Frist wird Ihr alter Führerschein ungültig.

Später ausgestellte Führerscheine sind generell 15 Jahre gültig.