SEPA-Lastschriftmandat


SEPA-Lastschriftmandat

Für regelmäßig wiederkehrende Forderungen wie zum Beispiel Kindergartenbeiträge oder Grundbesitzabgaben können Sie uns ein SEPA-Lastschriftmandat (früher: Einzugsermächtigung) erteilen.

SEPA_pic-1.png

Das hat für Sie Vorteile und erleichtert uns die Arbeit. Sie müssen nicht mehr daran denken, pünktlich zu überweisen, sparen sich den den Weg zu Ihrer Bank oder Sparkasse und vermeiden Gebühren.

Ganz egal, ob wir den Betrag rechtzeitig oder verspätet einziehen – die Forderung gilt als rechtzeitig bezahlt. Auch bei einer verspäteten Buchung brauchen Sie keinen Säumniszuschlag zu zahlen.

Zur Erteilung eines SEPA-Lastschriftmandates laden Sie sich bitte den Vordruck herunter, füllen diesen aus und senden ihn unterschrieben an die Gemeindekasse Schiffdorf. Auch eine Übersendung per Fax an die Nummer 04706 181-239 ist möglich.

Und das Risiko für Sie?
Es gibt kein Risiko. Sollte Ihnen eine Buchung "spanisch" vorkommen, so können Sie der Buchung bei Ihrer Bank widersprechen. Danach wird der Betrag Ihrem Konto umgehend wieder gutgeschrieben. Gründe für den Widerspruch brauchen Sie nicht anzugeben.

Ebenso können Sie Ihre Einzugsermächtigung auch jederzeit widerrufen, indem Sie eine formlose schriftliche Erklärung an uns senden.

Bevor Sie eine Lastschrifteinzugsermächtigung aus Verärgerung über eine fehlerhafte Abbuchung zurückziehen, sprechen Sie bitte mit uns. Sie helfen uns damit, weitere Fehler zu vermeiden.