Briefwahl Kommunalwahl 2026

Briefwahl beantragen

Wahlbirefe


Briefwahl für die Kommunalwahlen am 13. September 2026

  • Grundsätzliches zur Briefwahl

    Sie können an den Kommunalwahlen (Bürgermeister, Kreistag, Rat und die Ortsräte der Gemeinde Schiffdorf) am 13.09.2026 per Briefwahl teilnehmen. Hierzu benötigen Sie einen Wahlschein, den Sie  schriftlich bei der Gemeinde Schiffdorf beantragen müssen. Dafür können Sie die Rückseite der Wahlbenachrichtigungskarte nutzen, die den Wahlberechtigten bis zum 23.08.2026 zugegangen sein sollte.  Sollten Sie die Karte per Post zurücksenden, denken Sie bitte an das Porto. Unfrankierte oder nicht ausreichend frankierte Sendungen können nicht angenommen werden. Alternativ kann der Wahlschein auch online beantragt werden. Entweder über das Online-Fomular (ab 17.08.2026) oder per E-Mail an wahl@schiffdorf.de.  Telefonische oder mit Kurznachrichtenplattform versendete Anträge sind nicht zulässig. Bitte beachten Sie: Bei der formlosen Beantragung des Wahlscheines  müssen Sie den Familiennamen, Vornamen, Geburtsdatum und die Wohnanschrift angeben.

    Hier können Sie ab dem 17.08.2026 den Wahlschein für die Briefwahlunterlagen online beantragen

    Den Wahlschein zusammen mit den Briefwahlunterlagen erhalten Sie dann per Post an die von Ihnen angegebene Adresse. Sie können auch direkt im Rathaus während der allgemeinen Öffnungszeiten den Wahlschein mündlich (unter Vorlage eines gültigen Ausweisdokumentes) beantragen und ggf. vor Ort wählen.

    Ab Montag, 24.08.2026 können Sie im Rathaus vor Ort die Briefwahl durchführen. 

    Die Briefwahlunterlagen können bei Bedarf auch an die Urlaubsanschrift gesendet werden. Hierzu muss die abweichende Anschrift rechtzeitig mitgeteilt werden. Von der Wahlbehörde wird vorsorglich eine Mitteilung an die Meldeanschrift gesandt, um über die Ausstellung der Briefwahlunterlagen zu informieren. Diese Mitteilung dient der Kontrolle, um einen Wahlmissbrauch zu verhindern. 

    Wer den Wahlscheinantrag für eine andere Person stellt, muss durch Vorlage einer schriftlichen Vollmacht im Original nachweisen, dass er oder sie berechtigt ist.  Wahlbewerber/Wahlbewerberinnen und Vertrauenspersonen für Wahlvorschläge dürfen nur für nahe Familienangehörige einen Antrag stellen.  Die bevollmächtigte Person darf nicht mehr als vier Wahlberechtigte vertreten.

    Wahlberechtigte mit Wahlschein können nur per Briefwahl wählen.  

  • Fristen für das Wahlscheinverfahren

    Wahlscheine können bis zum 11. September 2026,13:00 Uhr von Wahlberechtigten, die in das Wählerverzeichnis eingetragen sind, beantragt werden.

    Ausnahmsweise kann eine wahlberechtigte Person bei nachgewiesener plötzlicher Erkrankung noch am 13. September 2026 (Wahltag) bis 15:00 Uhr einen Wahlschein beantragen.

    Wahlberechtigte, die nicht im Wählerverzeichnis eingetragen sind, können unter den Voraussetzungen des § 19 Abs. 2 Niedersächsisches Kommunalwahlgesetz (NKWG), ebenfalls noch am Wahltag bis 15:00 Uhr einen Wahlschein beantragen.

    Darüber hinaus kann bis zum 12. September 2026 in der Zeit von 10.00 bis 12:00 Uhr ein Wahlschein beantragt werden, vorausgesetzt, die wahlberechtigte Person versichert glaubhaft, dass ihr der beantragte Wahlschein nicht zugegangen oder er verloren gegangen ist.

    Bitte denken Sie daran, die Wahlscheinanträge frühzeitig bei der Gemeinde Schiffdorf einzureichen, damit die Briefwahlunterlagen noch rechtzeitig versandt werden können.

  • Briefwahlverfahren

    Der Wahlschein wurde wie oben beschrieben beantragt. Sofern Sie nicht vor Ort im Briefwahllokal im Rathaus gewählt oder die Briefwahlunterlagen mitgenommen haben, werden die Unterlagen an Sie verschickt.

    Die Briefwahlunterlagen enthalten den Wahlschein sowie je nach Wahlberechtigung, die Stimmzettel für die Wahl des Bürgermeisters, die Kreistagswahl, die Wahl des Rates der Gemeinde Schiffdorf und die Wahl der Ortsräte Bramel, Geestenseth, Sellstedt, Schiffdorf, Spaden, Wehden und Wehdel, darüber hinaus einen weißen Stimmzettelumschlag und einen roten Wahlbriefumschlag.

    Nachdem Sie gewählt haben (die Stimmzettel  wurden angekreuzt) , werden die Stimmzettel in den weißen Stimmzettelumschlag gesteckt und zugeklebt. Der unterschriebene Wahlschein wird dann zusammen mit dem weißen Umschlag in den roten Wahlbriefumschlag gesteckt und zugeklebt. Wichtig: Der Wahlschein darf nicht in den weißen Umschlag! Ihre Stimme  ist sonst ungültig.

    Den roten Umschlag können Sie dann in den nächstgelegenen Briefkasten werfen (bitte nicht frankieren), direkt bei der Gemeinde Schiffdorf abgeben oder den Briefkasten am Hauseingang des Rathauses nutzen.

    Bitte denken Sie daran, dass die Wahlunterlagen mit den persönlich ausgefüllten Stimmzetteln so früh wie möglich zurück geschickt werden. Die Wahlunterlagen müssen am Wahlsonntag, 13. September 2026 bis spätestens 18:00 Uhr bei der Wahlleitung (Rathaus Schiffdorf) eingegangen sein.  Verspätet zugegangene Wahlbriefe können nicht bei der Wahl berücksichtigt werden.