Überprüfung der Standsicherheit von Grabmalen auf den Friedhöfen der Gemeinde 


Die Prüfungen finden am Dienstag, 12. Mai 2026, nach folgendem Ablauf statt:

  • Spaden – 10:15 Uhr
  • Wehden – ca. 11:00 Uhr
  • Laven – ca. 11:15 Uhr
  • Sellstedt – ca. 11:45 Uhr
  • Wehdel – ca. 12:20 Uhr
  • Altluneberg – ca. 13:00 Uhr
  • Geestenseth – ca. 13:10 Uhr


Kennzeichnung bei Mängeln

Grabmale, die nicht ausreichend standsicher sind, werden entsprechend gekennzeichnet. In akuten Fällen muss ein Grabstein aus Sicherheitsgründen sofort umgelegt werden.

Die Nutzungsberechtigten der Grabstätten sind gemäß der Friedhofssatzung verpflichtet, festgestellte Mängel zu beseitigen. Die Kontrolle durch die Gemeinde entbindet nicht von der eigenen Kontroll- und Verkehrssicherungspflicht.

Die Gemeinde Schiffdorf bittet um Verständnis für die notwendigen Maßnahmen zur Sicherheit auf den Friedhöfen.