Wo sind Rauchwarnmelder in Niedersachsen Pflicht?
Nach der Niedersächsischen Bauordnung müssen Wohnungen mit Rauchwarnmeldern ausgestattet sein. Mindestens ein Rauchwarnmelder ist erforderlich in:
- Schlafräumen
- Kinderzimmern
- Fluren, über die Rettungswege von Aufenthaltsräumen führen
Für Küchen, Wohnzimmer oder Keller besteht grundsätzlich keine allgemeine Rauchwarnmelderpflicht. Zusätzliche Melder können den Schutz jedoch erhöhen. In Küchen können herkömmliche Rauchwarnmelder durch Kochdämpfe Fehlalarme auslösen. Hier kann beispielsweise ein Wärme- bzw. Hitzemelder eine geeignete Ergänzung sein.
Wer ist verantwortlich?
Für die vorgeschriebene Ausstattung mit Rauchwarnmeldern sind die Eigentümerinnen und Eigentümer verantwortlich.
Die Betriebsbereitschaft müssen grundsätzlich die tatsächlichen Nutzerinnen und Nutzer – beispielsweise Mieterinnen und Mieter – sicherstellen. Dies gilt nicht, wenn die Eigentümerin oder der Eigentümer diese Verpflichtung selbst übernimmt.
Rauchwarnmelder regelmäßig überprüfen
Rauchwarnmelder sollten mindestens einmal jährlich und entsprechend den Herstellerangaben kontrolliert werden. Dazu gehören insbesondere:
- Funktion mit der Prüftaste testen
- Raucheintrittsöffnungen auf Verschmutzungen kontrollieren
- auf Beschädigungen und Batteriewarnungen achten
- prüfen, ob der Rauchwarnmelder weiterhin ordnungsgemäß angebracht ist
Spätestens nach zehn Jahren sollten Rauchwarnmelder ausgetauscht werden.
Beim Kauf ist ebenfalls auf die entsprechenden Anforderungen zu achten: Rauchwarnmelder für Wohnungen müssen der DIN EN 14604 entsprechen.
Rauchwarnmelder und CO-Melder erfüllen unterschiedliche Aufgaben
Ein Rauchwarnmelder erkennt kein Kohlenmonoxid (CO). Das unsichtbare und geruchlose Gas kann bei einer unvollständigen Verbrennung entstehen. In Haushalten mit Feuerstätten wie Kamin, Ofen oder Gastherme kann deshalb zusätzlich ein geeigneter CO-Melder sinnvoll sein.
Ein CO-Melder ersetzt jedoch keinen Rauchwarnmelder – und umgekehrt.
Im Brandfall: 112 wählen
Wenn es brennt, gilt: sich und andere in Sicherheit bringen, das Gebäude verlassen und über den Notruf 112 die Feuerwehr alarmieren.
Ein regelmäßiger Check der Rauchwarnmelder dauert nur wenige Minuten – und kann im Ernstfall Leben retten.
