Obsternte auf öffentlichen Flächen: Hier darf gepflückt werden


Ernte für den eigenen Bedarf

An den nachfolgend genannten Standorten dürfen Bürgerinnen und Bürger ohne vorherige Rücksprache mit der Gemeinde Obst für den eigenen Bedarf pflücken oder bereits zu Boden gefallene Früchte aufsammeln:

Bramel

  • Obstbäume in der Batteriestraße

Geestenseth

  • Obstwiese des Umweltvereins Geestenseth
  • Streuobstwiese im Kulturlandschaftsgarten
  • Obstbäume in der Gartenstraße

Schiffdorf

  • Streuobstwiese Am Westergraben
  • Obstbäume in der Straße Ostergraben
  • Obstwiese Westerjaden

Sellstedt

  • Streuobstwiese bei Hokemeyers Hus
  • Obstbäume in der Sägestraße

Spaden

  • Streuobstwiese Nedderbreden

Wehdel

  • Einzelbäume am Wirtschaftsweg westlich der Heidekultur


Bitte um Rücksicht

Die Gemeinde bittet darum, bei der Ernte Rücksicht auf andere und auf die Natur zu nehmen. Pflücken Sie nur so viel Obst, wie Sie für den eigenen Bedarf tatsächlich verbrauchen können, und gehen Sie sorgsam mit Bäumen, Sträuchern und Wiesen um.

Sammeln ohne Leitern und auf eigene Gefahr

Das Klettern auf Bäume sowie die Nutzung von Leitern oder ähnlichen Hilfsmitteln ist nicht gestattet. Das Pflücken und Sammeln erfolgt auf eigene Gefahr. Die Freigabe gilt ausschließlich für die oben genannten Standorte. Private Grundstücke und fremdes Eigentum sind selbstverständlich zu respektieren. Die Gemeinde Schiffdorf wünscht viel Freude bei der Ernte und guten Appetit!