Anspruch auf Betreuung
Mit der Umsetzung des bundesweiten Gesetzes zur ganztägigen Förderung von Kindern im Grundschulalter (GaFöG) erhalten ab dem Schuljahr 2026/2027 zunächst alle Kinder der ersten Klassen einen gesetzlichen Anspruch auf eine tägliche Betreuung von acht Stunden an fünf Werktagen – einschließlich der Unterrichtszeit und mit Ausnahme einer jährlichen vierwöchigen Schließzeit während der Ferien.
Zentrales Buchungsportal
Um Familien frühzeitig Planungssicherheit zu bieten, hat der Landkreis Cuxhaven das zentrale Buchungsportal für die Ferienbetreuung eingerichtet. Die Ferienangebote werden landkreisweit vom Landkreis Cuxhaven organisiert und an verschiedenen Standorten durch unterschiedliche Kooperationspartner durchgeführt.
Die Buchung der Ferienbetreuung ist bis zum 30. Juni 2026 unter folgender Internetadresse möglich:
www.ferienbetreuung-cuxland.de
Auswahl über jeweilige Gemeinde
Die inklusiven Ferienangebote „Schule am Meer – inklusiv“ und „Schule am Wiesendamm – inklusiv“ sind den Erstklässlerinnen und Erstklässlern der Förderschulen Schule am Meer, Seeparkschule Debstedt und Schule am Wiesendamm vorbehalten. Alle weiteren Ferienangebote können entsprechend der jeweiligen Gemeinde ausgewählt und gebucht werden. Bei Fragen zur Ferienbetreuung steht der Landkreis Cuxhaven per E-Mail unter ferienbetreuung@landkreis-cuxhaven.de zur Verfügung.
