Briefwahl direkt im Rathaus
Das Briefwahllokal ist ab dem 24. August zu den regulären Öffnungszeiten des Rathauses geöffnet:
Montag bis Freitag: 8 bis 12 Uhr
zusätzlich Donnerstag: 15 bis 18 Uhr
Die Briefwahlunterlagen können vor Ort persönlich beantragt und direkt mitgenommen werden. Anschließend besteht die Möglichkeit, unmittelbar im Rathaus zu wählen und die ausgefüllten Briefwahlunterlagen dort abzugeben. Ein anschließender Versand per Post ist in diesem Fall nicht erforderlich.
Wahlberechtigte sollten hierfür möglichst ihre Wahlbenachrichtigung sowie einen Personalausweis oder Reisepass mitbringen. Auch ohne vorliegende Wahlbenachrichtigung ist die Briefwahl grundsätzlich möglich, sofern die betreffende Person im Wählerverzeichnis eingetragen ist und sich ausweisen kann.
Versand der Briefwahlunterlagen hat begonnen
Bereits seit dieser Woche bearbeitet die Gemeinde Schiffdorf die eingegangenen Anträge auf Briefwahl. Die entsprechenden Briefwahlunterlagen werden an die Antragstellerinnen und Antragsteller versendet.
Wer die Briefwahl zu Hause durchführt, kann den ausgefüllten Wahlbrief anschließend per Post zurücksenden oder direkt bei der Gemeinde abgeben.
Dabei ist die Frist zu beachten: Der Wahlbrief muss spätestens am Wahlsonntag, 13. September 2026, um 18 Uhr, bei der zuständigen Wahlbehörde eingegangen sein. Bei einer Rücksendung per Post sollte daher ausreichend Zeit für den Postweg eingeplant werden.
Weitere Informationen zur Kommunalwahl und zur Briefwahl sind auf der Internetseite der Gemeinde Schiffdorf zu finden.
