Bebauungsplan Nr. 3 "Dalvordels / Sölzenstücke", 5. Änderung, Ortschaft Spaden - Auslegung


Der Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 3 "Dalvordels / Sölzenstücke", 5. Änderung, Ortschaft Spaden, im beschleunigten Verfahren einschließlich der Begründung wird vom 21.03.2022 bis zum 22.04.2022 (einschließlich) im Rathaus der Gemeinde Schiffdorf, Brameler Straße 13, 27619 Schiffdorf, Ratstrakt im Erdgeschoss, in der Zeit von Montag bis Freitag 8:00 Uhr bis 12:00 Uhr und zusätzlich Donnerstag von 15:00 Uhr bis 18:00 Uhr zu jedermanns Einsicht öffentlich ausgelegt.

Während der Auslegungsfrist können von jedermann Stellungnahmen zum Planentwurf bei der Gemeinde Schiffdorf abgegeben werden. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan Nr. 5 "Dalvordels / Sölzenstücke", 5. Änderung, Ortschaft Spaden, unberücksichtigt bleiben.

Zusätzlich besteht die Möglichkeit, die Planung unter www.schiffdorf.de/Wirtschaft & Bauen/Planung/aktuelle Bauleitplanungen einzusehen und sich hierzu schriftlich zu äußern.