Hunderegister Abmeldung wegen Tod des Hundes
Leistungsbeschreibung
Verstirbt ein beim Hunderegister gemeldeter Hund, ist dies der zuständigen Stelle mitzuteilen. Die Abmeldung kann online oder per Formular erfolgen.
- Hunderegister Niedersachsen
Jeder Hundehalter ist verpflichtet, seinen Hund anzumelden. Die Meldepflicht ist im Einzelnen in der jeweiligen kommunalen Satzung geregelt. Diese sieht eine Anmeldepflicht regelmäßig vor, - wenn der Hund älter als drei oder vier Monate ist, - bei Neuerwerb eines Hundes oder Zuzug mit Hund, - bei Pflege oder Verwahrung eines Hundes über einen Zeitraum von mehr als zwei oder drei Monaten. Zudem ist eine gesonderte Eintragung im Hunderegister notwendig, welche nicht von der zuständigen Stelle durchgeführt wird.
- Hunderegister Niedersachsen
Welche Unterlagen werden benötigt?
Es werden ggf. Unterlagen benötigt. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Welche Gebühren fallen an?
Es fallen keine Gebühren an.
Welche Fristen muss ich beachten?
Die Abmeldung hat innerhalb eines Monats nach dem Tod des Hundes zu erfolgen.
Rechtsgrundlage