Kommunalwahl 2026


Zettel mit Aufschrift Kommunalwahl, schwarzer Pfeil geradeaus, im Hintergrund eine gehende Person auf Holzdielen


Kommunalwahlen am 13. September 2026

Die aktuelle Wahlperiode für die Mitglieder des Rates und der Ortsräte  endet zum 31. Oktober 2026. Für die folgende Wahlperiode vom 01. November 2026 bis 31. Oktober 2031 sind somit Neuwahlen erforderlich. 

Der Rat der Gemeinde Schiffdorf hat in seiner Sitzung am 11.12.2025 festgelegt, dass die Direktwahl  des Bürgermeisters/ der Bürgermeisterin der Gemeinde Schiffdorf ebenfalls an diesem Tag stattfinden soll. Sofern hierbei bei mehreren Bewerber/innen keiner mehr als die Hälfte der gültigen Stimmen erhalten hat, ist eine Stichwahl erforderlich.  Dieser Termin ist für den 27.09.2026 festgelegt. Die Amtszeit des Bürgermeisters/ der Bürgermeisterin beträgt 8 Jahre.

Die Niedersächsische Landesregierung hat als Wahltermin den 13. September 2026 festgelegt. Die Bekanntmachung über die Verordnung zur Bestimmung des Wahltages finden Sie im GVBl. Nr. 36 vom 27.05.2025

Wahlberechtigt sind Deutsche oder Staatsangehörige eines anderen Mitgliedstaates der Europäischen Union, wenn sie am Wahltag 16 Jahre alt sind und

  • seit mindestens drei Monaten im jeweiligen Wahlgebiet, in dem sie wählen wollen, ihren Wohnsitz haben  (z. B.  im Landkreis für die Wahl des Kreistags, in der Gemeinde Schiffdorf für die Wahl des Rates,)
  • nicht aufgrund einer Gerichtsentscheidung vom Wahlrecht ausgeschlossen sind sowie
  • im Wählerverzeichnis der Gemeinde Schiffdorf eingetragen sind oder einen Wahlschein haben.  


Die Mustervordrucke und Formblätter nach den Vorgaben  der Niedersächsischen Kommunalwahlordnung (NKWO) zur Aufstellung und Einreichung  der Wahlvorschläge liegen im Rathaus Schiffdorf, Brameler Straße 13, 27619 Schiffdorf in Zimmer 21 zur Ausgabe bereit. 

Nähere Informationen über die Kommunalwahlen in Niedersachsen gibt es auf der Seite der Niedersächsischen Landeswahlleitung.