Die Überprüfung findet nach folgendem Zeitplan statt:
- Spaden: 10.15 Uhr
- Wehden: ca. 11.00 Uhr
- Laven: ca. 11.15 Uhr
- Sellstedt: ca. 11.45 Uhr
- Wehdel: ca. 12.20 Uhr
- Altluneberg: ca. 13.00 Uhr
- Geestenseth: ca. 13.10 Uhr
Kennzeichnung bei Problemen
Grabmale, die der Verkehrssicherungspflicht nicht genügen, werden mit einem Aufkleber gekennzeichnet. In akuten Fällen wird der Grabstein sofort umgelegt. Die Instandsetzung ist Aufgabe des jeweiligen Nutzungsberechtigten.
Die Gemeinde weist darauf hin, dass die Kontrolle durch den Friedhofsträger den Nutzungsberechtigten nicht von seiner eigenen Kontrollpflicht entbindet. Für entstandene Schäden haftet der Nutzungsberechtigte allein.