Möglichkeiten der Organ- und Gewebespende
In Deutschland können nach dem Tod Organe wie Herz, Lunge, Leber, Nieren oder Bauchspeicheldrüse sowie Gewebe, zum Beispiel Hornhäute der Augen, Haut, Knochen oder Herzklappen, gespendet werden.
Gespendete Gewebe finden nicht nur bei Transplantationen Anwendung, sondern werden teilweise auch zur Herstellung von Arzneimitteln und Medizinprodukten genutzt, etwa in der Wundversorgung oder der rekonstruktiven Medizin.
Voraussetzungen bei verstorbenen Spenderinnen und Spendern
Eine Organ- oder Gewebespende ist nur unter klar geregelten medizinischen und rechtlichen Voraussetzungen möglich. Voraussetzung für eine Organspende ist die ärztlich festgestellte irreversible Hirnfunktionsstörung (Hirntod). Zusätzlich muss eine Zustimmung zur Spende vorliegen.
Bedeutung der Erklärung zu Lebzeiten
Eine zu Lebzeiten abgegebene Erklärung zur Organ- und Gewebespende sorgt für Klarheit und entlastet Angehörige in einer Ausnahmesituation.
Sie ergänzt eine Patientenverfügung sinnvoll, da diese in der Regel Behandlungswünsche am Lebensende regelt, jedoch nicht automatisch Aussagen zur Organ- und Gewebespende enthält.
Entscheidung der Angehörigen bei fehlender Erklärung
Liegt keine dokumentierte Entscheidung der verstorbenen Person vor, sind die nächsten Angehörigen berechtigt, über eine mögliche Organ- oder Gewebespende zu entscheiden. Dabei sollen sie sich am mutmaßlichen Willen der oder des Verstorbenen orientieren. Eine frühzeitige eigene Erklärung kann Angehörige vor dieser schwierigen Entscheidung bewahren.
Bedeutung für erkrankte Menschen
Für viele schwer erkrankte Menschen stellt eine Organ- oder Gewebespende die einzige Chance auf Leben, Heilung oder eine deutliche Verbesserung der Lebensqualität dar. Transplantierte Organe und medizinisch verwendete Gewebe leisten einen wichtigen Beitrag zur modernen Medizin und zur Versorgung zahlreicher Patientinnen und Patienten.
Organspende-Register und Informationsmaterial
Die persönliche Entscheidung zur Organ- und Gewebespende kann freiwillig im bundesweiten Organspende-Register dokumentiert werden. Darüber hinaus sind Informationsbroschüren und Organspende-Ausweise kostenfrei im Meldeamt der Gemeinde Schiffdorf erhältlich. Die Gemeinde Schiffdorf empfiehlt allen Bürgerinnen und Bürgern, sich umfassend zu informieren und eine selbstbestimmte Entscheidung zu treffen.
