Mittel zentral sammeln
Nach bundes- und landesgesetzlichen Vorgaben erhalten Gemeinden von Betreibern von Wind- und Solarparks eine Abgabe von 0,2 Cent pro eingespeister Kilowattstunde Strom. Während das Landesrecht grundsätzlich vorsieht, dass 50 Prozent dieser Einnahmen direkt an die betroffenen Ortschaften weitergegeben werden sollen, nutzt Schiffdorf die Möglichkeit, die Mittel zentral zu vereinnahmen und über den Gemeindehaushalt zu verteilen
Mehr Gerechtigkeit
Die Verwaltung begründet den Schritt mit dem Ziel größerer Gerechtigkeit: Nicht alle Ortschaften verfügen über die gleichen Voraussetzungen für Windenergieanlagen oder Gewerbeflächen. So bringt beispielsweise das Gewerbegebiet in Spaden erhebliche Gewerbesteuereinnahmen, von denen die gesamte Gemeinde profitiert – Spaden selbst hat jedoch wenig Platz für Windräder. Bramel hingegen verfügt über wenig Gewerbeflächen, aber viel Potenzial für Windenergie. Durch die zentrale Verteilung der Akzeptanzabgabe sollen die Einnahmen gerecht und nach Bedarf allen Ortschaften zugutekommen, unabhängig davon, wo sie erwirtschaftet werden.
Einstimmiger Beschluss
Die Gemeinde verweist darauf, dass dieses Prinzip bereits bei der Gewerbesteuer erfolgreich angewendet wird. Zudem erwartet die Verwaltung, dass zentrale Projekte zur Steigerung der Akzeptanz von Wind- und Solaranlagen nachhaltiger und effektiver umgesetzt werden können. Mit der einstimmigen Entscheidung des Rates bleibt die Akzeptanzabgabe künftig in der Gemeindekasse und wird projektbezogen für die gesamte Gemeinde eingesetzt.