Reisepass Ausstellung im Ausland

Bitte beachten Sie insbesondere unsere Informationen unter:
  • Leistungsbeschreibung

    Wenn Sie deutsche Staatsangehörige oder deutscher Staatsangehöriger sind und im Ausland wohnen, können Sie Ihren Reisepass in der für Sie zuständigen deutschen Auslandsvertretung beantragen. Zuständig für die Passausstellung im Ausland ist in der Regel die deutsche Auslandsvertretung, in deren Amtsbezirk Sie sich dauerhaft aufhalten.

    Einige wenige Auslandsvertretungen nehmen allerdings keine Aufgaben als Passbehörde wahr. Bitte informieren Sie sich auf der Internetseite der für Ihren Wohnort zuständigen Auslandsvertretung.

    Um Ihnen weite Anreisewege zu ersparen, bieten auch einige Honorarkonsularbeamtinnen und Honorarkonsularbeamte gegen eine Zusatzgebühr die Entgegennahme von Passanträgen und Weiterleitung an die zuständige Auslandsvertretung an.

    Wenn wichtige Gründe vorliegen, können Sie auch eine andere, örtlich nicht zuständige Auslandsvertretung aufsuchen. Den Reisepass müssen Sie grundsätzlich persönlich beantragen.

  • Verfahrensablauf

    Ihren Reisepass müssen Sie persönlich beantragen:

    • Vereinbaren Sie einen Termin bei der Auslandsvertretung.
    • Füllen Sie das Antragsformular soweit wie möglich vorher aus. Die Unterschrift auf dem Antragsformular leisten Sie erst im Termin vor Ort.
    • Bringen Sie alle erforderlichen Unterlagen zum vereinbarten Termin mit.
    • Sie müssen grundsätzlich persönlich erscheinen, um Ihren Antrag zu stellen, sich zu identifizieren und Ihre Fingerabdrücke abzugeben.
    • Für die Antragstellung ist die Abgabe von Fingerabdrücken zur Speicherung im biometrischen Reisepass ab dem sechsten Lebensjahr gesetzlich verpflichtend:
      • dafür wird ein flacher Abdruck in der Regel des linken und des rechten Zeigefingers genommen.  
      • Kinder unter 6 Jahren müssen keinen Fingerabdruck abgeben.
    • Wenn der Pass fertig ist, wird er Ihnen, sofern Sie dies bei Antragstellung vereinbart haben, zugesandt oder Sie werden telefonisch oder per Mail über die Abholung Ihres Passes benachrichtigt.
  • Welche Unterlagen werden benötigt?

    • vollständig ausgefülltes Antragsformular
    • gültiges oder bisheriges Identitätsdokument, sofern vorhanden, zum Beispiel:
      • deutscher Reisepass
      • deutscher Personalausweis
      • deutscher Kinderausweis
      • deutscher Kinderreisepass
      • ausländischer Reisepass
      • ausländischer Personalausweis
    • aktuelles biometrisches Lichtbild:
      • Passformat (45 x 35 mm)
      • Hochformat
      • Frontalaufnahme ohne Rand
      • in der Regel ohne Kopfbedeckung
      • ohne Bedeckung der Augen
    • Geburtsurkunde oder Heiratsurkunde
    • Nachweis über Ihren gewöhnlichen Aufenthalt im Ausland, zum Beispiel:
      • ausländischen Aufenthaltstitel
      • Meldebescheinigung Ihres Gastlandes
      • Mietvertrag
      • Telefon-, Strom- oder Gasrechnungen.
    • Es können gegebenenfalls weitere Unterlagen erforderlich sein. Informieren Sie sich bitte vorab bei der Auslandsvertretung. Bitte wenden Sie sich auch an die Auslandsvertretung, wenn Sie Ihre Identität nicht durch Vorlage eines Identitätsdokuments nachweisen können.
  • Welche Gebühren fallen an?

    Spezielle Hinweise für - Gemeinde Schiffdorf

    Gebühr: 97,00 €
    Reisepass für Vielreisende (48 Seiten) unter 24 Jahren

    Gebühr: 172,00 €
    Expressreisepass für Vielreisende (48 Seiten) über 24 Jahren

    Gebühr: 129,00 €
    Expressreisepass für Vielreisende (48 Seiten) unter 24 Jahren

    Gebühr: 107,00 €
    Expressreisepass für Antragsteller/­-innen unter 24 Jahren

    Gebühr: 140,00 €
    Reisepass für Vielreisende (48 Seiten) über 24 Jahren

    Gebühr: 150,00 €
    Expressreisepass für Antragsteller/­-innen über 24 Jahren

    Gebühr: 75,00 €
    für Antragsteller/­-innen unter 24 Jahren

    Gebühr: 118,00 €
    für Antragsteller/­-innen über 24 Jahren

  • Rechtsgrundlage

  • Was sollte ich noch wissen?

    Im Falle eines Passverlustes auf einer Reise müssen Sie sich sofort bei der nächstgelegenen deutschen Auslandsvertretung melden. Diese kann Ihnen einen Reiseausweis als Passersatz zur Einreise nach Deutschland ausstellen. Dieser Reiseausweis zur Rückkehr wird für die Dauer der beabsichtigten Reise, höchstens aber für einen Monat ausgestellt. Er berechtigt nur zur Rückkehr nach Deutschland, aber nicht zur Weiterreise in andere Länder. Im Einzelfall kann auch ein vorläufiger Reisepass ausgestellt werden, wenn die Rückkehr nach Deutschland mit dem Reiseausweis zur Rückkehr nicht möglich ist, weil dessen höchstzulässige Gültigkeitsdauer nicht ausreicht oder er von einem durchreisenden Staat nicht als Reisedokument anerkannt wird. Gleiches gilt, wenn eine Weiterreise in andere Länder geplant ist und Sie glaubhaft machen, dass Sie sofort einen Pass benötigen und die Ausstellung im Expressverfahren nicht abwarten können.


Zuständige Abteilungen

Zuständige Mitarbeitende