Briefwahl - Europawahl

Briefwahl beantragen

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Wahlschein und Briefwahl

Hier können Sie ab den 06.05.2024 den Wahlschein und die Briefwahlunterlagen online beantragen

  • Wahlschein und Briefwahl beantragen

    Wahlberechtigte, die in ein Wählerverzeichnis eingetragen sind, können ihr Wahlrecht ohne Vorliegen eines besonderen Grundes durch Briefwahl ausüben. Dies ist auch möglich, wenn sie sich vorübergehend im Ausland befinden. Dazu müssen sie bei der Gemeinde ihres Hauptwohnortes einen sogenannten Wahlschein beantragen. Dem Wahlschein werden automatisch Briefwahlunterlagen beigefügt. Mit einem Wahlschein kann man alternativ außerdem in einem beliebigen anderen Wahlbezirk des Kreises oder der kreisfreien Stadt wählen. 

    Der Wahlschein kann schriftlich, persönlich oder online beantragt werden. Eine telefonische Beantragung ist nicht möglich. Der Wahlschein darf auch nicht per SMS oder Instand-Messaging-Diensten beantragt werden.

    Wenn Sie im Wählerverzeichnis der Gemeinde Schiffdorf eingetragen sind, erhalten Sie bis zum 18.05.2024 eine Wahlbenachrichtigung. Auf der Rückseite dieser Benachrichtigung ist ein Antrag auf Ausstellung eines Wahlscheins abgedruckt.  Haben Sie keine Wahlbenachrichtigung erhalten, melden Sie sich bitte im Wahlamt.

    Den Wahlschein-Antrag können Sie per Post an das Rathaus senden.  Sie können den Antrag auch online stellen oder formlos per E-Mail an wahl@schiffdorf.de. Wir benötigen dann Ihren Vornamen, Ihren Familiennamen, Ihr Geburtsdatum und Ihre Wohnanschrift. Sollen die Briefwahlunterlagen an eine andere Anschrift gesendet werden, wenn Sie z. B. im Urlaub sind, dann geben Sie bitte auch diese Adresse an.

    Der Wahlschein kann auch mündlich im Wahlamt (Briefwahlbüro) der Gemeinde Schiffdorf beantragt werden. Sie können dann  die Briefwahlunterlagen abholen oder gleich an Ort und Stelle wählen. Bitte bringen Sie dazu Ihren Personalausweis oder Reisepass sowie den ausgefüllten Wahlscheinantrag mit. Das Briefwahlbüro befindet sich im Erdgeschoss (barrierefrei) des Rathauses der Gemeinde Schiffdorf, Brameler Straße 13, 27619 Schiffdorf und ist ab dem 13.05.2024 zu den allgemeinen Öffnungszeiten besetzt.

  • Kann ich die Briefwahlunterlagen auch für eine andere Person beantragen?

    Wer die Briefwahlunterlagen für jemand anderen beantragen will, benötigt dazu eine schriftliche Vollmacht – das gilt auch bei Eheleuten. Um Missbrauch auszuschließen, dürfen nicht mehr als vier Vollmachten vorgelegt werden. Auf der auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigung ist die Vollmacht bereits vorgedruckt und muss vom Vollmachtgeber nur ausgefüllt und unterschrieben werden.

  • Fristen für das Wahlschein- und Briefwahlverfahren

    Wahlscheine und Briefwahlunterlagen werden ab dem 05.06.2024 nicht mehr verschickt, weil nicht sichergestellt werden kann, dass die Unterlagen noch rechtzeitig bei Ihnen ankommen. Ab diesem Zeitpunkt empfehlen wir eine persönliche Beantragung.

    Wahlscheine und Briefwahlunterlagen können grundsätzlich bis Freitag 07.06.2024, 18.00 Uhr beantragt  werden. Ein Versand der Briefwahlunterlagen ist ab diesem Zeitpunkt allerdings nicht mehr möglich.  Versichert eine wahlberechtigte Person glaubhaft, dass ihr der beantragte Wahlschein nicht zugegangen ist, so kann ein Ersatzwahlschein noch bis Samstag 08.06.2024, 12.00 Uhr ausgestellt werden.

    Ausnahmsweise kann eine wahlberechtigte Person bei nachgewiesener plötzlicher Erkrankung noch am 09.06. 2024 (Wahltag) bis 15:00 Uhr einen Wahlschein und Briefwahlunterlagen beantragen.

    Wahlberechtigte, die nicht im Wählerverzeichnis eingetragen sind, können unter den Voraussetzungen des   § 24 Abs. 2 Europawahlordnung (EuWO) noch am Wahltag bis 15:00 Uhr einen Wahlschein und Briefwahlunterlagen beantragen.

  • Briefwahlwahlunterlagen erhalten - was nun?

    Sie haben den Wahlschein und die Briefwahlunterlagen per Post erhalten oder persönlich abgeholt. Füllen Sie den Wahlschein und den Stimmzettel aus und verpacken Sie die Unterlagen entsprechend der Hinweise auf dem Merkblatt.

    Der Stimmzettel kommt in den weißen Stimmzettelumschlag - Bitte zukleben! Der Wahlschein mit der Unterschrift zur Versicherung an Eides statt zur Briefwahl wird dann zusammen mit dem weißen Umschlag in den roten Wahlbriefumschlag gegeben - Bitte auch diesen zukleben. 

    Der rote Wahlbrief muss am 09.06.2024 (Wahltag) bis 18.00 Uhr beim Landkreis Cuxhaven eingehen. Sie können den Wahlbrief über die Postkästen der Deutschen Post kostenlos einliefern.

    Verspätet zugegangene Wahlbriefe können bei der Ermittlung des Wahlergebnisses nicht berücksichtigt werden.