Schutzgesetz gegen Masern wird umgesetzt


Das Masernschutzgesetz sieht für einen bestimmten Personenkreis eine Nachweispflicht über einen ausreichenden Masernschutz durch eine Impfung oder eine natürliche Infektion vor. Dieser Nachweis muss der Einrichtungsleitung vor Neuaufnahme oder Arbeitsantritt vorgelegt werden. Hierbei müssen die Einrichtungsleitungen im Landkreis Cuxhaven das zentrale Meldeportal des Landes Niedersachsen (mebi-niedersachsen.de) verwenden. Zudem muss dem Gesundheitsamt gemeldet werden, wenn Beschäftigte oder Betreute bis zum 31. Juli keinen Nachweis oder ein ärztliches Zeugnis darüber vorgelegt haben, dass sie nicht gegen Masern geimpft werden können.