Einen Hund anmelden
Leistungsbeschreibung
Jeder Hundehalter ist verpflichtet, seinen Hund anzumelden.
Die Meldepflicht ist im Einzelnen in der jeweiligen kommunalen Satzung geregelt. Diese sieht eine Anmeldepflicht regelmäßig vor,- wenn der Hund älter als drei oder vier Monate ist,
- bei Neuerwerb eines Hundes oder Zuzug mit Hund,
- bei Pflege oder Verwahrung eines Hundes über einen Zeitraum von mehr als zwei oder drei Monaten.
Zudem ist eine gesonderte Eintragung im Hunderegister notwendig, welche nicht von der zuständigen Stelle durchgeführt wird.
Spezielle Hinweise für - Gemeinde SchiffdorfFolgende Angaben und Unterlagen sind zur Anmeldung Ihres Hundes erforderlich:
- Rasse, Wurfdatum und Geschlecht des Tieres
- Nachweis einer Tierhalterhaftpflichtversicherung
- Sachkundenachweis
- Chip-Nummer
- Registrierung im Hunderegister Niedersachsen
Welche Unterlagen werden benötigt?
Es werden ggf. Unterlagen benötigt. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Spezielle Hinweise für - Gemeinde SchiffdorfFolgende Angaben und Unterlagen sind zur Anmeldung Ihres Hundes erforderlich:
- Rasse, Wurfdatum und Geschlecht des Tieres
- Nachweis einer Tierhalterhaftpflichtversicherung
- Sachkundenachweis
- Chip-Nummer
- Registrierung im Hunderegister Niedersachsen
Welche Gebühren fallen an?
Spezielle Hinweise für - Gemeinde SchiffdorfFür die Anmeldung Ihres Hundes bei der Gemeinde Schiffdorf wird keine Gebühr erhoben.
Die jährlich zu zahlende Hundesteuer beträgt:
- für den ersten Hund 72 €
- für den zweiten Hund 108 €
- für jeden weiteren Hund 144 €
- für den ersten gefährlichen Hund 540 €
- für jeden weiteren gefährlichen Hund 660 €
Welche Fristen muss ich beachten?
Es müssen ggf. Fristen beachtet werden. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Rechtsgrundlage
Was sollte ich noch wissen?
Nach der Anmeldung des Hundes werden Hundesteuermarken ausgegeben. Die Hundesteuermarke muss mitgeführt und auf Verlangen vorgezeigt werden.
Bitte beachten Sie auch die Leistung zur " Hundehaltung Abmeldung ".
Kurztext
Jeder Hundehalter ist verpflichtet, seinen Hund anzumelden. Zudem ist eine gesonderte Eintragung im Hunderegister notwendig, welche nicht von der zuständigen Stelle durchgeführt wird.
Anträge / Formulare