Sellstedt: Bebauungsplan Nr. 122 liegt öffentlich aus


Wann und wo können Sie den Plan einsehen?

Der Entwurf des Bebauungsplans liegt noch bis zum 16. Mai 2025 öffentlich aus. Sie haben die Möglichkeit, die Unterlagen auf zwei Wegen einzusehen:

  • Online: Über die Internetseite der Gemeinde Schiffdorf unter dem Bereich „Aktuelle Bauleitplanungen“.
  • Vor Ort: Im Rathaus Schiffdorf, Brameler Straße 13, Erdgeschoss, zu den Öffnungszeiten Montag bis Freitag von 8 bis 12 Uhr sowie zusätzlich donnerstags von 15 bis 18 Uhr.

Was wird geplant?

Mit dem Bebauungsplan Nr. 122 soll ein neues Wohngebiet geschaffen werden. Im Rahmen der Planung wurden verschiedene Umweltaspekte umfassend untersucht, darunter Lärm, Natur, Wasser, Boden, Klima und das Landschaftsbild.

Welche Auswirkungen wurden festgestellt?

Die wichtigsten Ergebnisse der Umweltprüfungen sind:

  • Verkehr: Es wird mit einem erhöhten Verkehrsaufkommen auf der L 143 gerechnet, jedoch sind keine wesentlichen Auswirkungen auf die Anwohner zu erwarten.
  • Natur und Boden: Die Überbauung von Grünland führt zu erheblichen Auswirkungen auf Natur und Bodenfunktionen. Eine wesentliche Beeinträchtigung geschützter Arten wurde jedoch nicht festgestellt.
  • Wasser: Die Versiegelung und Überbauung hat erhebliche Auswirkungen auf das Grundwasser und den Oberflächenwasserabfluss.
  • Landschaftsbild: Das Orts- und Landschaftsbild verändert sich durch die geplante Bebauung spürbar.
  • Klima: In der Umgebung befinden sich Frischluft- und Kaltluftentstehungsgebiete, wesentliche Auswirkungen auf das Klima werden jedoch nicht erwartet.

Wie können Sie sich beteiligen?

Ihre Meinung ist gefragt! Während der Auslegungsfrist bis zum 16. Mai 2025 können Sie schriftlich Stellung nehmen – entweder per E-Mail an gruen@schiffdorf.de, per Post oder direkt im Rathaus. Nicht fristgerecht eingereichte Stellungnahmen können bei der weiteren Planung unberücksichtigt bleiben.

Gestalten Sie die Zukunft von Sellstedt aktiv mit und nutzen Sie die Gelegenheit zur Beteiligung!