Schöffenwahl 2023

Schöffenwahl 2023

Im ersten Halbjahr 2023 werden bundesweit die Schöffen und Jugendschöffen für die Amtszeit von 2024 bis 2028 gewählt.

Für die Gemeinde Schiffdorf werden insgesamt 6 Personen gesucht, die am Amtsgericht Geestland und Landgericht Stade als Vertreter des Volkes an der Rechtsprechung in Strafsachen gegen Erwachsene teilnehmen.

Bewerberinnen und Bewerber müssen neben der deutschen Staatsbürgerschaft einen Wohnsitz in der Gemeinde haben. Zu Beginn der Wahlperiode am 01.01.2024 darf mind. das 25. Lebensjahr vollendet und höchstens das 69. Lebensjahr erreicht sein. Wer zu einer Freiheitsstrafe von mehr als sechs Monaten verurteilt wurde oder gegen wen ein Ermittlungsverfahren wegen einer schweren Straftat schwebt, die zum Verlust der Übernahme von Ehrenämtern führen kann, ist von der Wahl ausgeschlossen. Auch hauptamtlich in oder für die Justiz Tätige (Richter, Rechtsanwälte, Polizeivollzugsbeamte, Bewährungshelfer, Strafvollzugsbedienstete usw.) und Religionsdiener sollen nicht zu Schöffen gewählt werden.

Schöffen sollten über soziale Kompetenz verfügen, d. h. das Handeln eines Menschen in seinem sozialen Umfeld beurteilen können. Von ihnen werden Lebenserfahrung und Menschenkenntnis erwartet. Die ehrenamtlichen Richter müssen Beweise würdigen, d. h. die Wahrscheinlichkeit, dass sich ein bestimmtes Geschehen wie in der Anklage behauptet ereignet hat oder nicht, aus den vorgelegten Zeugenaussagen, Gutachten oder Urkunden ableiten können. Die Lebenserfahrung, die ein Schöffe mitbringen muss, kann aus beruflicher Erfahrung und/oder gesellschaftlichem Engagement resultieren. Dabei steht nicht der berufliche Erfolg im Mittelpunkt, sondern die Erfahrung, die im Umgang mit Menschen erworben wurde.

Das verantwortungsvolle Amt eines Schöffen verlangt in hohem Maße Unparteilichkeit, Selbstständigkeit und Reife des Urteils, aber auch geistige Beweglichkeit und – wegen des anstrengenden Sitzungsdienstes – gesundheitliche Eignung. Juristische Kenntnisse irgendwelcher Art sind für das Amt nicht erforderlich. Schöffen sind mit den Berufsrichtern gleichberechtigt. Gegen die Stimmen aller Schöffen kann niemand verurteilt werden.

Interessenten können sich für das Schöffenamt in allgemeinen Strafsachen (gegen Erwachsene) bis zum 28.02.2023 bei der Gemeinde Schiffdorf bewerben.

Ansprechpartner:

Frau Schwiefert, 04706 181-285, schwiefert@schiffdorf.de


Das Bewerbungsformular zur Aufnahme in die Vorschlagsliste für die Schöffenwahl 2023  senden Sie bitte bis 28.02.2023 an die Gemeinde Schiffdorf, Brameler Straße 13, 27619 Schiffdorf

Bewerbungsformular

Weitere Informationen über die Schöffenwahl und die Voraussetzungen für das Schöffenamt: