Erstattungen


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Erstattungen

Wegen überzahlter Forderungen kann die Gemeindekasse nur dann eine Rücküberweisung oder Erstattung vornehmen, wenn die Bankverbindung des Erstattungsberechtigten bekannt ist. Dies ist grundsätzlich dann der Fall, wenn Sie am Lastschrifteinzugsverfahren teilnehmen. Sollte dies nicht der Fall sein, dann teilen Sie uns bitte Ihre Bankverbindung mit.

Bitte bedenken Sie auch, dass es je nach Kreditinstitut etwas länger dauern kann, bis das Geld Ihrem Girokonto gut geschrieben ist.